WIRL Ingenieure

Brandschutz

In unserer Arbeitswelt setzen wir auf höchste Sicherheitsstandards. Unsere erfahrenen Ingenieure sind echte Experten im Bereich Brandschutz und nutzen ihre Fachkenntnisse, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Sicherheitsanforderungen zu entwickeln. Informieren Sie sich über unsere detaillierten Brandschutzkonzepte, Pläne und klaren Verhaltensrichtlinien. Vertrauen Sie darauf, dass wir mit fundiertem Know-how effektive Brandschutzmaßnahmen umsetzen, um Ihr Unternehmen oder Wohngebäude bestmöglich zu schützen.

Erstellung von Flucht- Rettungsweg-, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen

Durch die Planung von Brandmeldeanlagen und anderen Brandschutzeinrichtungen sind wir immer wieder mit den oben genannten Plänen und Unterlagen in Berührung gekommen, so dass wir nach Schulung und Qualifizierung des erstellen der Pläne in unser Leistungsspektrum aufgenommen haben

Flucht- und Rettungswegplan nach DIN ISO 23601

Was sind Flucht- und Rettungswegpläne und welche Funktion haben sie?

Das sind meist Geschoßpläne eines Gebäudes oder Gebäudeteils in den Informationen über Fluchtwege, Einrichtungen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung oder zur Ersten Hilfe eingetragen sind. Ein weiterer Teil sind Regeln für das Verhalten bei Unfällen oder dem Brandfall.

Sie dienen der Information der Mitarbeiter oder Nutzer in einem Gebäude. Dies weniger im Gefahrenfall, sondern eher zur Vorbereitung und Schulung des Personals in einem Objekt. Weiterhin sind die Pläne auch zur Information von Rettungskräften gedacht. Auch Besucher oder Gäste sollen sich an den Plänen informieren…

Der Flucht- und Rettungswegplan ersetzt nicht die Brandschutzordnung.

Wann und wo werden Sie benötigt?

Die Forderung zur Erstellung von Fluchtplänen resultiert aus der Arbeitsstättenverordnung § 55 und der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV A8. Bauabsichtsbehörden können die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen fordern.

  • in Arbeitsstätten, wenn erforderlich nach ASR A2. 3
  • alle öffentlichen Gebäude sind auch Arbeitsstätten
  • Beherbergungsstätten, Hotels, Pensionen (Zimmerplan)
  • öffentliche Einrichtungen mit Besucherverkehr
  • Versammlungsstätten

In der Regel sind sie überall dort erforderlich wo Besucher oder Publikum antreffen kann oder Gebäude großflächig und unübersichtlich sind.

Prüfung und Überarbeitung

Veränderungen an der Fluchtwegsituation oder an brandschutztechnischen oder anderen relevanten Einrichtungen müssen in den Plänen aktualisiert werden. Eine regelmäßige Prüfung ist mindestens alle 2 Jahr durchzuführen, siehe BGV A8 §20.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung ist ein auf die Belange und Anforderungen abgestimmte Zusammenfassung von grundhaften Regeln für das Verhalten im Brandfall. Je nach Erfordernis und Anwendungsfall wird eine Brandschutzordnung in unterschiedliche Teile gegliedert. Der Teil ist der bekannte Aushang der in jedem öffentlichen Gebäude anzutreffen sein sollte. Die Broschüre wird der Teil B für Mitarbeiter angefertigt und für Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte ist der Teil C gedacht.  

Eine Brandschutzordnung gliedert sich nach Erfordernis in die Teile A bis C. Der Teil ist jedoch immer enthalten.

Teil A

Der Teil A ist für Mitarbeiter, Gäste und Besucher gedacht, die sich im betreffenden Bereich aufhalten. Hier sind die wichtigsten Verhaltensregeln für den Gefahrenfall zusammengefasst.

Teil B

In Teil B sind unter anderen detaillierten Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, zur Brandbekämpfung oder zur Evakuierung eines Gebäudes beschrieben. Er richtet sich an die Mitarbeiter eines Objektes z. B. zur Information von Lehrkräften in einer Schule. Der Teil B beinhaltet auch immer den Teil A.

Teil C

Für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben z. B. Brandschutzbeauftragte ist der Teil C gedacht und dient als Arbeitsgrundlage zu Ausübung dieser Tätigkeit.

 

Feuerwehrplan nach DIN 14095

Wozu dienen Feuerwehrpläne

Sie dienender Feuerwehr zur Einsatzplanung, zur Vorbereitung der Brandbekämpfung und der Einleitung von Rettungsmaßnahmen. An Hand der Pläne soll die Situation beurteilt und Risiken für die Einsatzkräfte abgeschätzt werden können.

Umfang und Inhalt

Der Umfang richtet sich nach der Größe des Objekts und der sich darin befindlichen Feuerwehrrelevanten Objekte oder Gefahrenquellen. In der Regel bestehen Feuerwehrpläne aus einem schriftlichen Teil in dem allgemeinen Objektinformation wie Adresse und Telefonnummern, Angaben zur Nutzung und der Anzahl der Personen, die sich im Objekten befinden können, festgehalten sind. Weiterhin werden Besonderheiten und mögliche Gefahren wie z. B. Explosiv- oder Giftstoffe benannt.

Der eigentliche Teil mit den Feuerwehrplänen einhält einen Übersichts- bzw. Lageplanung separate Zeichnungen zu den einzelnen Geschossen. Dort werden Symbole und Hinweise für die Einsatzkräfte eingetragen.

Die Art der Ausführung unterscheidet sich stark nach dem jeweiligen Landkreis, auch wenn Grundlegendes in der Norm DIN 14095 festgehalten ist.

Änderungen und Überprüfung

Veränderungen am Gebäude, an brandschutztechnischen Einrichtungen oder z. B. Nutzungsänderungen müssen in den Feuerwehrplänen angepasst werden. Im Intervall von 2 Jahren müssen Feuerwehrpläne auf Aktualität überprüft werden.

Brandschutzordnung

1. Prävention und Schutzmaßnahmen:

  • Rauchmelder und Feuermelder sind unverzichtbare Elemente zur Früherkennung von Bränden. Achten Sie darauf, dass diese regelmäßig gewartet werden.
  • Elektrische Geräte sollten sachgemäß genutzt und überprüft werden, um Kurzschlüsse und Überhitzung zu vermeiden.
  • Rauchverbote in ausgewiesenen Bereichen sind strikt einzuhalten.

 

2. Fluchtwege und Notausgänge:

  • Fluchtwege müssen stets frei von Hindernissen sein und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
  • Notausgänge sind nur im Notfall zu nutzen. Halten Sie diese stets gut zugänglich und verriegeln Sie sie nicht.

 

3. Umgang mit Feuerlöschern und Löschanlagen:

  • Feuerlöscher sind leicht zugänglich zu positionieren und müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
  • Mitarbeiter sollten im Umgang mit Feuerlöschern geschult sein. Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeiter die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen kennen.

 

4. Verhaltensregeln im Brandfall:

  • Im Brandfall Ruhe bewahren und keine Panik verbreiten. Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr und informieren Sie Ihre Kollegen.
  • Fluchtwegpläne sollten gut sichtbar angebracht sein und regelmäßig überprüft werden.
  • Versuchen Sie, den Brandherd einzudämmen, jedoch nur, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
  • Im Brandfall Ruhe bewahren und keine Panik verbreiten. Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr und informieren Sie Ihre Kollegen.
  • Fluchtwegpläne sollten gut sichtbar angebracht sein und regelmäßig überprüft werden.
  • Versuchen Sie, den Brandherd einzudämmen, jedoch nur, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

5. Regelmäßige Schulungen und Drills:

  • Regelmäßige Brandschutzschulungen und Evakuierungsübungen sind essenziell. Hierbei werden Mitarbeiter mit den Flucht- und Rettungswegen vertraut gemacht.

Unsere Dienstleistungen:

Unser Ingenieurbüro bietet umfassende Brandschutzdienstleistungen an. Von der Erstellung individueller Brandschutzkonzepte über die Durchführung von Schulungen bis hin zur regelmäßigen Wartung von Brandschutzeinrichtungen sind wir Ihr verlässlicher Partner für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für weiterführende Informationen zu kontaktieren. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Ziel!

Brandschutz

Wir planten bereits zahlreiche Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 in Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Hotels und Verkaufsstätten.

Wir stimmen Umfang und Erfordernisse mit Behörden ab und  klären Rahmenbedingungen für die jeweilige Brandmeldeanlagen. Nach dem jeweiligen Einsatzbedingungen werden Melder ausgewählt und die erforderliche Anzahl nach der Raumgeometire festgelegt. Leitungen, z. B. für eine Ringbusanlage, werden nach Anforderungen an den Funktionserhalt geplant. Die Standorte der Melder werden in Plänen für den Ausführungsbetrieb eingezeichnet. Als Ingenieurbüro erstellen wir Unterlagen für die Ausschreibung, begleiten die Vergabe und sorgen für die Überwachung der Ausführung.

Welche Informationen beinhaltet ein Brandmeldeanlagenkonzept?

Ein Brandmeldeanlagenkonzept ist in der Regel bei bauordnungsrechtliche geforderten Brandmeldeanlagen mit Feuerwehraufschaltung erforderlich. Es dient den zuständigen Behörden innerhalb eines Landkreises die grundsätzlichen Funktionen, den Überwachungsumfang und das Schutzziel der Anlage abzustimmen und zu dokumentieren. Es ist die Aufgabenstellung, die von Planung und Ausführung umgesetzt werden muss. Umfang und Inhalt sind nicht fest geregelt und variiert unter den einzelnen Landkreisen.

Im Brandmeldeanlagenkonzept werden folgende Angaben festgehalten:

  • Objektdaten, Adressen, Ansprechpartner
  • Zutreffende Normen
  • Festlegung der Erforderlichkeit (wer hat die Anlage gefordert=
  • Art der Objektnutzung
  • Schutzumfang, Kategorie der Brandmeldeanlage
  • Definition der Schutzziele
  • Art der Alarmierung und Alarmierungsbereiche
  • Angaben zur Alarmorganisation innerhalb des Objekts
  • welche Meldearten für welche Bereiche eingesetzt wenden 
  • Informationen für die Feuerwehr und zur Feuerwehr-Peripherie
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlarmen
  • Erfordernis von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten
  • Anerkennung der festgelegten Daten

Gerne übernehmen wir die Erstellung eines Brandmeldeanlagenkonzepts.

Wozu dient eine Brandmeldeanlage?

Wie der Name bereits aussagt, dient eine Brandmeldeanlage in der Hauptfunktion dazu, ein Brandereignis oder eine andere Gefahrensituation in einem Gebäude bekannt zu machen, Eine Brandmeldeanlage allein verhindern weder Brände noch werden diese durch die Anlage allein bekämpft. Jedoch können Brandmeldeanlagen Leben retten und helfen, finanziellen und materiellen Schaden bei einer Brandbekämpfung ein, bevor größerer Schaden entsteht. Jedoch besten große Unterschiede im Umfang der eingesetzten Baugruppen, der Funktionalität und dem Sachziel, das durch Planung und Einbau einer Brandmeldeanlage erreicht werden kann.

Wie erfolgt die Branderkennung in einer Brandmeldeanlage?

Die Branderkennung erfolgt über die Brandmeldezentrale angeschlossene Melder. In der einfachsten Variante erfolgt die Brandmeldung über sogenannte Druckknopfmelder. Eine Scheibe muss zerschlagen und durch Drücken des Knopfes manuell Alarm ausgelöst werden. Die Brandmeldeanlage schaltet daraufhin Sirenen oder Warntongeber ein, die eine Verlassen das Gebäudes herbeiführen sollen. Ein Brand wird weder automatisch erkannt noch die Feuerwehr gerufen.

Um eine frühzeitigen Branderkennung herbeizuführen, also Brände bereits während der Entstehung zu erkennen und auch Alarm ohne menschliches Zutun auszulösen, werden automatisch Brandmelder eingesetzt. Automatische Brandmelder sind mit Sensoren ausgestaltet, die physikalische oder chemische Eigenschaften überwachen. Diese Eigenschaften werden Kenngrößen genannt. Treten Veränderungen in den überwachten Kenngrößen auf, die dem gespeicherten Muster einer Rauchentstehung oder eines offenen Brandes entsprechen, löst der Melder über die Brandmeldezentrale Alarm aus.

Je mach Umweltbedingungen muss bei der Planung festgelegt werden, welche Melderart in welchen Bereichen eingesetzt werden.

Welche Meldearten gibt es?

1. thermische Melder

Diese werden nach Maximal- und Differenzmeldern unterschieden. Beim Maximalmelder muss eine bestimmte Temperatur für eine festgelegte Zeit überschritten werden. Der Differenzmelder reagiert auf die Änderungsgeschwindigkeit einer Temperaturveränderung. Diese Melder werden oft an Orten eingesetzt, wo Rauchmelder zu Fehlalarmen führen würden.

2. Rauchmelder

In Raumeldern werden meist optische Verfahren eingesetzt, um Partikel in der Luft zu erkennen, die bei einer Verbrennung entstehen. Wird eine bestimmte Anzahl Partikel überschritten, wird Alarm ausgelöst. Die Bestimmung, ob ein Partikel Rauch eines Brandes oder nur Staub ist, ist jedoch ein komplexer Vorgang.

3. Flammenmelder

Diese Melderart reagiert auf Strahlung, die von einem Brand ausgeht, auch wenn kein Rauch freigesetzt wird, kann ein Brand erkannt und Alarm ausgelöst werden.

Diese Arten von automatischen Meldern einer Brandmeldeanlage werden noch in punkt- und Linienförmige Melder unterschieden. Es gibt diverse Kombinationen au den einzelnen Melderarten, um Brände breites sehr früh zu erkennen oder Störgrößen auszugrenzen. Denn Fehlalarm sollten möglichst vermieden werden.

Welche Funktionen übernimmt die Anlage bei Brandmeldealarm?

Der durch die Brandmeldeanlage ausgelöste Alarm dient meist mehreren Zwecken. Zum einen sollten Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet und zum anderen eine Brandbekämpfung eingeleitet werden. Je nach Umfang der Anlage und dem in der Planung ermittelten Schutzziel können von einer Brandmeldeanlage unterschiedliche Aktionen ausgelöst wenden.

Es gibt unterschiedliche Arten der Alarmierung. Der Umfang der Alarmierung muss in der Planung nach Schutzziel, Kosten und möglichen Verlust abgewogen werden.

 

interner Alarm oder auch Hausalarm

Warntongeber oder Durchsagen fordern Personen zum schnellen Verlassen des Gebäudes auf. Jedoch muss die Feuerwehr von einer Person angerufen werden. Wenn sich kein Mensch im Objekt befindet, wird kein Alarm weitergemeldet. Es kann viel Zeit vergehen und großer Schaden entstehen bis der Brand z.B. von Anwohnern erkannt und der Feuerwehr gemeldet wird.

interner und externer Alarm

Der Alarm wird nicht nur im Objekt akustisch gemeldet, sondern auch über das Telefonnetz zu einem Sicherheits- oder Wachdienst übermittelt. Dieser leitet dann weitere, vorher festgelegte Handlungen ein. In der Regel wird zuerst vom Sicherheitsdienst die örtliche Feuerwehr verständigt.

Aufschaltung zur Feuerwehr

Mit Übertragungseinrichtungen kann direkt die Feuerwehr zur Brandbekämpfung herbeigerufen werden. Dies erfolgt automatisch durch die Brandmeldeanlage ohne menschliches Zutun. Man spricht in diesem Fall von einer zur Leitstelle "aufgeschalteten" Anlage. Bei der Planung müssen alle möglichen in einem Objekt vorkommenden Störgrößen bedacht werden, um Fehlalarme zu vermeiden.

Es können von einer Brandmeldeanlage weitere der Brandbekämpfung oder Evaluierung dienende technische Einrichtungen angesteuert werden. Es können Löschanlagen ausgelöst werden, ein Aufzug kann eine bestimmte Funktion ausgeführten (Brandfallsteuerung), Einrichtungen zum Rauchabzug können in Betrieb gesetzt werden, Türen können entriegelt oder geschlossen werden.

Warum ist eine Brandmeldeanlage erforderlich?

Für einige Gebäudearten sind Brandmeldeanlagen baurechtlich erforderlich, z.B. für:

  • Versammlungsstätten z. B. Theater oder Kongresszentren
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • größere Beherbergungsstätten, Hotels mit mehr als 60 Betten
  • große Verkaufsstätten, Einkaufszentren
  • Schulen und großen Bildungseinrichtungen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in Musterbauordnungen geregelt. Jedoch besten Unterschiede zur Erforderlichkeit und Umfang in den einzelnen Bundesländern.

Weiterhin kann die Planung und der Einbau einer Brandmeldeanlage durch ein bauordnungsrechtlich gefordertes Brandschutzkonzept notwendig werden oder durch Anforderungen aus dem Versicherungsschutz. Oft wird auch die Notwendigkeit vom Bauherrn selbst bestimmt, z. B. wenn Kulturgüter oder hohe Sachwerte geschützt werden müssen.