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IGT Ing. - Büro Wirl GmbH
Am Kupferhammer 6b
38855 Wernigerode

Tel:  03943 50989 0

Brandmeldeanlagen, Brandmeldeanlagenkonzept und Planung

Planungsbüro für Brandmeldeanlagen

Wir planten bereits zahlreiche Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 in Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Hotels und Verkaufsstätten.

Wir stimmen Umfang und Erfordernisse mit Behörden ab und klären Rahmenbedingungen für die jeweilige Brandmeldeanlage. Nach den jeweiligen Einsatzbedingungen werden Melder ausgewählt und die erforderliche Anzahl nach der Raumgeometrie festgelegt. Leitungen, z.B. für eine Ringbusanlage, werden nach Anforderungen an den Funktionserhalt geplant. Die Standorte der Melder werden in Pläne für den Ausführungsbetrieb eingezeichnet. Als Ingenieurbüro erstellen wir Unterlagen für die Ausschreibung, begleiten die Vergabe und sorgen für die Überwachung der Ausführung.

Planung Brandmeldeanlage Planung
Planung einer Brandmeldeanlage. Schema einer Anlage mit 4 Ringen.

Einige Referenzen finden Sie am Ende der Seite, und weitere in unseren Referenzobjekten. Oft entstehen im Gespräch mit dem Bauherrn grundsätzliche Fragen um das Thema Brandmeldeanlagen. Einige dieser Fragen möchten wir auf dieser Seite beantworten.


Welche Informationen beinhaltet ein Brandmeldeanlagenkonzept

Ein Brandmeldeanlagenkonzept ist in der Regel bei bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen mit Feuerwehraufschaltung erforderlich. Es dient den zuständigen Behörden innerhalb eines Landkreises die grundsätzlichen Funktionen, den Überwachungsumfang und das Schutzziel der Anlage abzustimmen und zu dokumentieren. Es ist die Aufgabenstellung, die von Planung und Ausführung umgesetzt werden muss. Umfang und Inhalt sind nicht fest geregelt und variiert unter den einzelnen Landkreisen.

Im Brandmeldeanlagenkonzept werden folgende Angaben festgehalten:

  • Objektdaten, Adressen, Ansprechpartner
  • Zutreffende Normen
  • Festlegung der Erforderlichkeit (wer hat die Anlage gefordert)
  • Art der Objektnutzung
  • Schutzumfang, Kategorie der Brandmeldeanlage
  • Definition der Schutzziele
  • Art der Alarmierung und Alarmierungsbereiche
  • Angaben zur Alarmorganisation innerhalb des Objekts
  • welche Melderarten für welche Bereiche eingesetzt werden
  • Informationen für die Feuerwehr und zur Feuerwehr-Peripherie
  • Funktionen der BMA wie Brandfallsteuerungen und Ansteuerungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen
  • Erfordernis von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten
  • Anerkennung der festgelegten Daten

Gern übernehmen wir die Erstellung eines Brandmeldeanlagenkonzepts.


Wozu dient eine Brandmeldeanlage?

Wie der Name bereits aussagt, dient eine Brandmeldeanlage in der Hauptfunktion dazu, ein Brandereignis oder eine andere Gefahrensituation in einem Gebäude bekannt zu machen. Eine Brandmeldeanlage allein verhindert weder Brände noch werden diese durch die Anlage allein bekämpft. Jedoch können Brandmeldeanlagen Leben retten und helfen, finanziellen und materiellen Schaden bei einem Brandereignis gering zu halten. Im Idealfall leitet eine Brandmeldeanlage die Brandbekämpfung ein, bevor größerer Schaden entsteht. Jedoch bestehen große Unterschiede im Umfang der eingesetzten Baugruppen, der Funktionalität und dem Schutzziel, das durch Planung und Einbau einer Brandmeldeanlage erreicht werden kann.


Wie erfolgt die Branderkennung in einer Brandmeldeanlage?

Die Branderkennung erfolgt über an die Brandmeldezentrale angeschlossene Melder. In der einfachsten Variante erfolgt die Brandmeldung über sogenannte Druckknopfmelder. Eine Scheibe muss zerschlagen und durch Drücken des Knopfes manuell Alarm ausgelöst werden. Die Brandmeldeanlage schaltet daraufhin Sirenen oder Warntongeber ein, die ein Verlassen des Gebäudes herbeiführen sollen. Ein Brand wird weder automatisch erkannt noch die Feuerwehr gerufen.

Um eine frühzeitige Branderkennung herbeizuführen, also Brände bereits während der Entstehung zu erkennen und auch Alarm ohne menschliches Zutun auszulösen, werden automatische Brandmelder eingesetzt. Automatische Brandmelder sind mit Sensoren ausgestattet, die physikalische oder chemische Eigenschaften überwachen. Diese Eigenschaften werden Kenngrößen genannt. Treten Veränderungen in den überwachten Kenngrößen auf, die dem gespeicherten Muster einer Rauchentstehung oder eines offenen Brandes entsprechen, löst der Melder über die Brandmeldezentrale Alarm aus.

Je nach Umweltbedingungen muss bei der Planung festgelegt werden, welche Melderart in welchen Bereichen eingesetzt werden.

Es gibt verschiedene Arten automatischer Melder:

thermische Melder
Diese werden nach Maximal- und Differenzmeldern unterschieden. Beim Maximalmelder muss eine bestimmte Temperatur für eine festgelegte Zeit überschritten werden. Der Differenzmelder reagiert auf die Änderungsgeschwindigkeit einer Temperaturveränderung. Diese Melder werden oft an Orten eingesetzt, wo Rauchmelder zu Fehlalarmen führen würden.
Rauchmelder
In Rauchmeldern werden meist optische Verfahren eingesetzt, um Partikel in der Luft zu erkennen, die bei einer Verbrennung entstehen. Wird eine bestimmte Anzahl Partikel überschritten, wird Alarm ausgelöst. Die Bestimmung, ob ein Partikel Rauch eines Brandes oder nur Staub ist, ist jedoch ein komplexer Vorgang.
Flammenmelder
Diese Melderart reagiert auf Strahlung, die von einem Brand ausgeht, auch wenn kein Rauch freigesetzt wird, kann ein Brand erkannt und Alarm ausgelöst werden.

Diese Arten von automatischen Meldern einer Brandmeldeanlage werden noch in punkt- und linienförmige Melder unterschieden. Es gibt diverse Kombinationen aus den einzelnen Melderarten, um Brände bereits sehr früh zu erkennen oder Störgrößen auszugrenzen. Denn Fehlalarme sollten möglichst vermieden werden.


Welche Funktionen übernimmt die Anlage bei Brandalarm?

Der durch die Brandmeldeanlage ausgelöste Alarm dient meist mehreren Zwecken. Zum einen sollen Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet und zum anderen eine Brandbekämpfung eingeleitet werden. Je nach Umfang der Anlage und dem in der Planung ermittelten Schutzziel können von einer Brandmeldeanlage unterschiedliche Aktionen ausgelöst werden.

Es gibt unterschiedliche Arten der Alarmierung. Der Umfang der Alarmierung muss in der Planung nach Schutzziel, Kosten und möglichen Verlust abgewogen werden.

FIBS
FIBS Feuerwehr-Informations- und Bediensystem
interner Alarm oder auch Hausalarm
Warntongeber oder Durchsagen fordern Personen zum schnellen Verlassen des Gebäudes auf. Jedoch muss die Feuerwehr von einer Person angerufen werden. Wenn sich kein Mensch im Objekt befindet, wird kein Alarm weitergemeldet. Es kann viel Zeit vergehen und großer Schaden entstehen bis der Brand z.B. von Anwohnern erkannt und der Feuerwehr gemeldet wird.
interner und externer Alarm
Der Alarm wird nicht nur im Objekt akustisch gemeldet, sondern auch über das Telefonnetz zu einem Sicherheits- oder Wachdienst übermittelt. Dieser leitet dann weitere, vorher festgelegte Handlungen ein. In der Regel wird zuerst vom Sicherheitsdienst die örtliche Feuerwehr verständigt.
Aufschaltung zur Feuerwehr
Mit Übertragungseinrichtungen kann direkt die Feuerwehr zur Brandbekämpfung herbeigerufen werden. Dies erfolgt automatisch durch die Brandmeldeanlage ohne menschliches Zutun. Man spricht in diesem Fall von einer zur Leitstelle "aufgeschalteten" Anlage. Bei der Planung müssen alle möglichen in einem Objekt vorkommenden Störgrößen bedacht werden, um Fehlalarme zu vermeiden.

Es können von einer Brandmeldeanlage weitere der Brandbekämpfung oder Evakuierung dienende technische Einrichtungen angesteuert werden. Es können Löschanlagen ausgelöst werden, ein Aufzug kann eine bestimmte Funktion ausführen (Brandfallsteuerung), Einrichtungen zum Rauchabzug können in Betrieb gesetzt werden, Türen können entriegelt oder geschlossen werden.


Wann ist eine Brandmeldeanlage erforderlich?

Für einige Gebäudearten sind Brandmeldeanlagen baurechtlich erforderlich, z.B. für:

  • Versammlungsstätten z.B. Theater oder Kongresszentren
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • größere Beherbergungsstätten, Hotels mit mehr als 60 Betten
  • große Verkaufsstätten, Einkaufszentren
  • Schulen und große Bildungseinrichtungen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in Musterbauordnungen geregelt. Jedoch bestehen Unterschiede zur Erforderlichkeit und Umfang in den einzelnen Bundesländern.

Weiterhin kann die Planung und der Einbau einer Brandmeldeanlage durch ein bauordnungsrechtlich gefordertes Brandschutzkonzept notwendig werden oder durch Anforderungen aus dem Versicherungsschutz. Oft wird auch die Notwendigkeit vom Bauherrn selbst bestimmt, z.B. wenn Kulturgüter oder hohe Sachwerte geschützt werden müssen.


Referenzen, Auftraggeber

Im Folgenden nennen wir einige Bauvorhaben, bei denen wir als SiGeKo tätig waren:

Referenzen zur Planung von Brandmeldeanlagen

  • Einrichtungen des Bundes
  • Fachhochschule Wolfenbüttel
  • Schulen im Landkreis Harz
  • Schulen im Landkreis Goslar
  • Kindergärten
  • Baumarkt Blankenburg
  • Burg Warberg
  • Rathaus Osterwieck
  • weitere Objekte in Wernigerode und Halberstadt

Unsere Auftraggeber und Bauherren sind:

  • Landkreis Harz
  • Landkreis Goslar
  • Stadt Osterwieck
  • Staatliches Baumanagement Niedersachsen
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
  • private Bauherren


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