Flucht- und Rettungswegplan, Brandschutzordnung, Feuerwehrplan
Erstellung von Flucht- Rettungsweg- , Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen
Durch die Planung von Brandmeldeanlagen und anderen Brandschutzeinrichtungen sind wir immer wieder mit den oben genannten Plänen und Unterlagen in Berührung gekommen, so dass wir nach Schulung und Qualifizierung das erstellen der Pläne in unser Leistungsspektrum aufgenommen haben.
Im folgenden finden Sie einige Grundlegende Informationen zu:
- Fluch- und Rettungswegplänen
- der Brandschutzordnung
- und Feuerwehrplänen
Flucht- und Rettungswegplan nach DIN ISO 23601
Was sind Flucht- und Rettungswegpläne und welche Funktion haben sie?
Das sind meist Geschoßpläne eines Gebäudes oder Gebäudeteils in dem Informationen über Fluchtwege, Einrichtungen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung oder zur Ersten Hilfe eingetragen sind. Ein weiterer Teil sind Regeln für das Verhalten bei Unfällen oder dem Brandfall
Sie dienen der Information der Mitarbeiter oder Nutzer in einem Gebäude. Dies weniger im Gefahrenfall sondern eher zur Vorbereitung und Schulung des Personals in einem Objekt. Weiterhin sind die Pläne auch zur Information von Rettungskräften gedacht. Auch Besucher oder Gäste sollen sich an den Plänen informieren…
Der Fluch- und Rettungswegplan ersetzt nicht die Brandschutzordnung.

Wann und wo werden Sie benötigt?
Die Forderung zur Erstellung von Fluchtplänen resultiert aus der Arbeitstättenverordnung §55 und der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV A8. Bauabsichtsbehörden können die Erstellung von Fluch- und Rettungswegplänen fordern.
- in Arbeitsstätten wenn erforderlich nach ASR A2.3
- alle öffentlichen Gebäude sind auch Arbeitsstätten
- Beherbergungsstätten, Hotels, Pensionen (Zimmerplan)
- öffentliche Einrichtungen mit Besucherverkehr
- Versammlungsstätten
In der Regel sind sie überall dort erforderlich wo Besucher oder Publikum antreffen kann oder Gebäude großflächig und unübersichtlich sind.
Prüfung und Überarbeitung
Veränderungen an der Fluchtwegsituation oder an brandschutztechnischen oder anderen relevanten Einrichtungen müssen in den Plänen aktualisiert werden. Eine regelmäßige Prüfung ist mindestens alle 2 Jahre durchzuführen, siehe BGV A8 §20.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Eine Brandschutzordnung ist ein auf die Belange und Anforderungen abgestimmte Zusammenfassung von grundhaften Regeln für das Verhalten im Brandfall. Je nach Erfordernis und Anwendungsfall wird eine Brandschutzordnung in unterschiedliche Teile gegliedert. Der Teil ist der bekannte Aushang der in jedem öffentlichen Gebäude anzutreffen sein sollte. Das Broschüre wird der Teil B für Mitarbeiter angefertigt und für Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte ist der Teil C gedacht.



- Teil A
- Der Teil A ist für Mitarbeiter, Gäste und Besucher gedacht die sich im betreffenden Bereich aufhalten. Hier sind die wichtigsten Verhaltensregeln für den Gefahrenfall zusammengefasst.
- Teil B
- In Teil B sind unter anderen detaillierten Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, zur Brandbekämpfung oder zur Evakuierung eines Gebäudes beschrieben. Er richtet sich an die Mitarbeiter eines Objekts z.B. zur Information von Lehrkräften in einer Schule. Der Teil B beinhaltet auch immer den Teil A.
- Teil C
- Für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben z.B. Brandschutzbeauftragte ist der Teil C gedacht und dient als Arbeitsgrundlage zu Ausübung dieser Tätigkeit.
Feuerwehrplan nach DIN 14095
Wozu dienen Feuerwehrpläne?
Sie dienen der Feuerwehr zur Einsatzplanung, zur Vorbereitung der Brandbekämpfung und der Einleitung von Rettungsmaßnahmen. An Hand der Pläne soll die Situation beurteilt und Risiken für die Einsatzkräfte abgeschätzt werden können.


Umfang und Inhalt
Der Umfang richtet sich nach der Größe des Objekts und der sich darin befindlichen Feuerwehrrelevanten Objekte oder Gefahrenquellen. In der Regel bestehen Feuerwehrpläne aus einem schriftlichen Teil in dem allgemeine Objektinformationen wie Adresse und Telefonnummern, Angaben zur Nutzung und er Anzahl der Personen die sich im Objekt befinden können festgehalten sind. Weiterhin werden Besonderheiten und mögliche Gefahren wie z.B. Explosiv- oder Giftstoffe benannt.
Der eigentliche Teil mit den Feuerwehrplänen einhält einen Übersichts- bzw. Lageplan und separate Zeichnungen zu den einzelnen Geschossen. Dort werden Symbole und Hinweise für die Einsatzkräfte eingetragen.
Die Art der Ausführung unterscheidet sich stark nach dem jeweiligen Landkreis auch wenn Grundlegendes in der Norm DIN 14095 festgehalten ist.
Änderungen und Überprüfung
Veränderungen am Gebäude, an brandschutztechnischen Einrichtungen oder z.B. Nutzungsänderungen müssen in den Feuerwehrplänen angepasst werden. Im Intervall von 2 Jahren müssen Feuerwehrpläne auf Aktualität überprüft werden.